Wir schreiben eine erste Anfrage

„Der Vorteil der Archive besteht darin, dass sie uns mit reiner Geschichtlichkeit in Berührung bringen“ 13.

Claude Lévi-Strauss14 (1908 - 2009)

Bei der genealogischen Suche gibt es eine sehr wichtige Regel: Die Recherche zur Familiengeschichte beginnt immer mit der jüngsten Generation und geht dann allmählich in die Vergangenheit zurück. Anders gesagt: Wir machen uns nicht auf die Suche nach Angaben über die Urgroßmutter, solange die Angaben zu jüngeren Generationen noch nicht vollständig sind. Andernfalls kann die Suche in einer Sackgasse enden. Lasst uns nun schauen, welche Informationen wo zu finden sind.

Standesamt

Seit 1926 werden alle Geburten, Adoptionen, Eheschließungen, Todesfälle oder Namenswechsel betreffenden Angaben in den Archiven der Standesämter verwahrt. Wenn in eurem Stammbaum noch Informationen für die Zeit vor 1926 fehlen, müsst ihr euch an das Standesamt an eurem Wohnort wenden.

Vergesst nicht, dass Zivilstandsdokumente (Geburts-, Todes- oder Heiratsurkunde) bei Weitem nicht alle in Akten Akten eingetragenen Angaben enthalten. Deshalb ist es nötig, beim Standesamt Auskünfte einzuholen, die weitere Angaben enthalten.

Das ist in diesen sonstigen Angaben enthalten:

  • Nach-, Vor- und Vatersname des Kindes
  • Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
  • Anzahl der geborenen Kinder (ein Kind, Zwillinge, Drillinge usw.)
  • Das wievielte zum Zeitpunkt der Geburt lebende Kind das Neugeborene in der Familie ist
  • Nach-, Vor- und Vatersname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Staatsangehörigkeit, Nationalität und Wohnort der Eltern
  • Arbeits- bzw. Dienststelle der Eltern
  • Nach-, Vor- und Vatersname des Antragstellers
  • Familienname (vor und nach der Eheschließung), Vor- und Vatersname, Geburtsdatum und Geburtsort, Alter, Staatsangehörigkeit, Nationalität und Wohnort beider Ehepartner
  • Angaben über Auflösung vorheriger Ehen, falls ein oder beide Ehepartner bereits einmal verheiratet waren
  • in den Ausweisdokumenten der Ehepartner enthaltene Angaben
  • Ausstellungsdatum und Nummer der Heiratsurkunde
  • Nach-, Vor- und Vatersname, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Nationalität (wenn die Angaben zur Nationalität im Personalausweis enthalten waren), Todesdatum und Todesort
  • Todesursache (anhand des Totenscheins)
  • Angaben zum Totenschein
  • Nach-, Vor und Vatersname sowie Wohnort des Antragstellers oder Name und Anschrift der den Tod meldenden Organisation oder Behörde
  • Nach-, Vor und Vatersname sowie Wohnort der Person, der die Sterbeurkunde ausgehändigt wird

 

Besonderheiten der Arbeit mit dem Standesamt:

  • Anders als in gewöhnlichen Archiven gibt es in den Archiven des Standesamts keinen Lesesaal. Die im Amt tätigen Mitarbeiter führen die von euch in Auftrag gegebene Suche selbständig durch.
  • Man muss durch Vorlage entsprechender Dokumente belegen, dass man mit der Person, über die man Informationen einholt, wirklich verwandt ist. Das heißt, dass man alle Dokumente vorweisen muss, aus denen die Verwandtschaft hervorgeht: Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde (wenn man nach der Eheschließung einen anderen Namen angenommen hat).
  • An das Standesamt muss man sich persönlich und ausschließlich am eigenen Wohnort wenden. Auch wenn der Vorfahr in einem anderen Gebiet gelebt hat, muss man sich an das Standesamt seines eigenen Bezirks wenden. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht kann auch eine dritte Person das Dokument entgegennehmen.
  • Für jede Anfrage gibt es ein eigenes, vom Standesamt zur Verfügung gestelltes Formular.
  • Man kann sich die Bescheinigung im nächsten multifunktionalen Zentrum (MFZ) geben lassen.

Wer ist berechtigt, beim Standesamt Auskünfte einzuholen:

  • Wenn die Person, über die das Dokument angefragt wird, noch lebt, kann dies nur sie selbst oder eine von ihr bevollmächtigte Person tun.
  • Wenn die Person, über die das Dokument angefragt wird, verstorben ist, kann jeder Verwandte (nicht zwangsläufig der nächste lebende Verwandte!) oder eine von diesem notariell bevollmächtigte Person eine entsprechende Anfrage stellen 15.

Behördenarchive des Innenministeriums und der Verwaltung des Föderalen Sicherheitsdienstes

Am 28. August 1941 wurde über den Erlass des Präsidiums des Obersten Rates der UdSSR „Über die Übersiedlung der Wolgadeutschen“16 wurde eine totale Deportation der deutschen Bevölkerung dieser Region durchgeführt, und am 7. September 1941 wurde die Autonome Republik der Wolgadeutschen aufgelöst. Die deutschen Einwohner des Wolgagebietes wurden in die fern liegenden Regionen Sibiriens, Kasachstans und Mittelasien ausgeführt. Vom September bis Oktober 1941 wurden viele wehrpflichtige Deutsche von der Front in die Baueinheiten im Hinterland gesendet, danach gerieten sie in der Arbeitsarmee. In dieser Zeitperiode traf die Deportation fast die ganze deutsche Bevölkerung auf dem europäischen Teil Russlands und Transkaukasiens. Entkulakisierung und politische Repressalien der 1930-er Jahre des 20. Jahrhunderts betrafen auch sowjetische Deutsche.

Deportation

Bei der Aussiedlung der deutschen Bevölkerung wurde für das Familienoberhaupt eine Karte ausgefüllt, in die Informationen über die Familienangehörigen eingetragen wurden. Angegeben wurden Wohnort, Nationalität, Beschäftigung und Geburtsjahr sowie Nummer und Zielort des Transports. Um eine solche Karte zu bekommen bzw. genauer gesagt einen Archivschein über die Aussiedelung, muss man sich an das Informationszentrum (IZ) der Verwaltung des Innenministeriums am Deportationsort wenden. Für den Erhalt einer entsprechenden Auskunft muss die Verwandtschaft belegt werden.

Abbildung 4. Archivschein über die Aussiedlung. Aus einem privaten Archiv.

Abbildungen 5. Archivschein über die Aussiedlung. Aus einem privaten Archiv.

Abbildungen 6. Persönliche Akte des Deportierten F.A. Zietzer. Aus dem privaten Archiv.

Es ist gut möglich, dass eine persönliche Akte des deportierten Vorfahren angelegt wurde. Das kann man prüfen, indem man sich an das für die Sondersiedlung zuständige Informationszentrum (IZ) des Innenministeriums wendet oder eine weitere Anfrage an das Hauptzentrum für Analyse und Information (GIAZ) des Innenministeriums richtet. Dies lässt sich am einfachsten mit Hilfe eines auf der Website vorhandenen elektronischen Formulars oder persönlich vor Ort erledigen (117418 Moskau, Novotscherjomuschkinskaja-Straße Nr. 67). Die Anfrage beim GIAZ ist auch ohne Verwandtschaftsnachweis möglich, da das GIAZ keine Dokumente, sondern Informationsschreiben ausgibt. Wurde der Vorfahr nach Kasachstan deportiert, muss man sich an das Komitee für Rechtsstatistik und Sonderinventuren der kasachischen Generalstaatsanwaltschaft wenden.

Abbildungen 7. Persönliche Akte des Deportierten F.A. Zietzer. Aus dem privaten Archiv.

Arbeitsarmee

Am 10. Januar 1942 wurden laut des Erlasses des Staatlichen Verteidigungskomitees der UdSSR № 1123 ss 17 deutsche Frauen und Männer im Alter von 16-55 Jahren über die Bezirkskriegskommissariate in Arbeitskolonnen, d.h. Arbeitsarmee mobilisiert. Dorthin gerieten alle vorher von der Front abberufenen Militärangehörigen deutscher Nationalität.

Die persönliche Akte eines Arbeitsarmisten kann man im Archiv des Innenministeriums, im Staatsarchiv am Standort der Arbeitsarmee oder im Archiv des Betriebs finden, in dem der Arbeitsarmist eingesetzt wurde. Parallel kann man auch eine Anfrage an das Hauptzentrum für Analyse und Information (GIAZ) des Russischen Innenministeriums (mit Hilfe eines elektronischen Formulars oder unter der Adresse: 117418 Moskau, Novotscherjomuschkinskaja-Straße Nr. 67).

Politische Repressionen

Die Sondersiedler wurden nach Ordnungsrecht verurteilt, wenn die betreffende Person für politische Vergehen zur Verantwortung gezogen wurde. In diesen Fällen wird seine Akte mit großer Wahrscheinlichkeit im Archiv der Verwaltung des Föderalen Sicherheitsdienstes verwahrt, so dass man eine Anfrage an das Archiv des Föderalen Sicherheitsdienstes der entsprechenden Region (am Ort der Verurteilung) sowie an die Zentrale des des FSB „an der Lubjanka“ richten muss (Adresse: 107031 Moskau, Bolschaja Lubjanka-Straße Nr 1а. E-mail: fsb@fsb.ru)

Entkulakisierung

Die persönlichen Akten der Entkulakisierten werden größtenteils in den regionalen staatlichen Archiven oder in den Archiven der Verwaltung des Innenministeriums am Ort der Entkulakisierung verwahrt.

Wenn bei der Suche auf Schwierigkeiten stößt, kann man sich an das Dokumentationszentrum des Museums für die Geschichte des GULAG18.